Ethnografika außereuropäischen, insbesondere kolonialen Ursprungs aus rechtshistorischer, juristischer und rechtsethischer Sicht

Gegenstand des Teilprojekts im PAESE-Forschungsverbund sind die rechtshistorischen, juristischen und rechtsethischen Aspekte des Gesamtprojekts zur Erforschung der Provenienz außereuropäischer Sammlungen in den am Verbund beteiligten niedersächsischen Museen.

Aus einer umfassend verstandenen normativen Perspektive betrachtet stellen sich im Teilprojekt 7 zwei grundsätzliche Forschungsfragen mit Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft:
Auf die Vergangenheit zielt die rechtshistorische Frage nach einer Klärung des zeitgenössischen rechtlichen Kontexts von Aneignungen, Erwerb und Weitergabe von Ethnografika, die sich heute in den am PAESE-Verbund beteiligten niedersächsischen Museen befinden. Anknüpfend an die Forschungsarbeiten in den anderen Teilprojekten des PAESE-Verbunds soll an exemplarisch ausgewählten Ethnografika gezeigt werden, dass auch aus rechtshistorischer Hinsicht weder pauschale Hinweise auf die „koloniale Vergangenheit“ einzelner Ethnografika ausreichen noch der einseitige Blick auf das zeitgenössische Recht der Kolonialmächte unter Ausblendung von zeitgenössischen rechtlichen, rechtsethischen und religiösen Normen der Kolonisierten.

Auf die Gegenwart und Zukunft bezogen ist hingegen die an die rechtshistorische Klärung anschließende zweite Forschungsfrage nach der heutigen juristischen und rechtsethischen Bewertung von Aneignungs- und Erwerbsvorgängen im 19. und 20. Jahrhundert mit Blick auf die künftige Bewahrung sowie eine dem jeweiligen Gegenstand angemessene Nutzung der Ethnografika. Auch bei dieser Frage und daraus gegebenenfalls ableitbaren Empfehlungen für vergleichbare Fälle bedarf es einer differenzierten Behandlung unterschiedlicher Fallgruppen oder sogar Einzelfälle möglichst im Dialog mit heutigen Nachkommen derjenigen, denen die Ethnografika in den niedersächsischen Museen aus dem PAESE-Verbund zugeordnet werden können.

Ausgangspunkt für die Beantwortung der zweiten Forschungsfrage ist das heute geltende Recht auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene in Deutschland und den Herkunftsstaaten, in letzteren gegebenenfalls auch auf subnationaler örtlicher Ebene. Allerdings darf sich der rechtliche Blick nicht auf das zurzeit geltende Kulturgutschutzrecht beschränken, das in den letzten Jahren auch in Deutschland in Bewegung gekommen ist. Nicht zuletzt mit Blick auf jüngste weitergehende gesetzgeberische Initiativen im Deutschen Bundestag muss die normative Sicht erweitert werden durch eine gegenüber dem aktuell geltenden Recht kritische rechtsethische und rechtspolitische Perspektive, die auch normative Vorstellungen aus den jeweils betroffenen Herkunftsgesellschaften.

Kontakt:

Projektbearbeiter: Dr. jur. Christoph-Eric Mecke

Teilprojektleiter: Professor Dr. jur. Stephan Meder (Leibniz Universität Hannover)